Technologiepark Münster GmbH

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Innovationsgutschein: Verbesserte Förderbedingungen

[19.01.2010, Technologieförderung Münster GmbH, ]

Mit dem Innovationsgutschein können KMU Know-how und Infrastruktur für die Entwicklung ihrer neuen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen vergünstigt in Anspruch nehmen. Zum 1. Dezember 2009 hat das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes NRW die Förderbedingungen verbessert. Dabei wurden sowohl die Fördersummen erhöht als auch die Förderquote für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern angehoben.

Die Innovationsgutscheine sollen in erster Linie die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette im Unternehmen von der Idee bis zum marktfähigen Endprodukt unterstützen. Aber auch wesentliche qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen können gefördert werden.

Den Innovationsgutschein gibt es in zwei Varianten:

  • Innovationsgutschein B
    für externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, zum Beispiel Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungs-technik
  • Innovationsgutschein F+E
    für externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung etc.

Gefördert werden nur Leistungen, die nicht üblicherweise bereits am Markt angeboten werden (z.B. von Ingenieurbüros, Analytiklabors oder Unternehmensberatungen).

Eine konsekutive Kombination beider Innovationsgutscheine ist möglich.

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